KINDER- UND JUGENDREISEN

„Wer lebt, sieht viel, wer reist, sieht Meer“

ANMELDETAGE:
Für die Frühjahrsreisen (Ski A + F):
Am Di, 28.01.2025
von 10 – 18h

Für die Sommer- und Herbstreisen:
Ab dem 04.02.2025
jeweils dienstags und mittwochs
von 11 – 17h oder nach Vereinbarung

Raus aus Hamburg, ab ans Meer, eintauchen ins Strandleben oder frische Bergluft schnuppern – egal wo die Reise hingeht, gemeinsam mit anderen Kindern und Jugendlichen gibt es Tag für Tag jede Menge für dich zu entdecken und Neues zu erleben.
Die Zutaten unserer Ferienreisen sind: erholsame, kindgerechte Reiseziele, viel Aktion, Spiel und Spaß,  in Gemeinschaft mit anderen Kindern und Jugendlichen unterwegs sein und von unseren bestens geschulten, engagierten Betreuer:innen begleitet werden. 

Auch in diesem Jahr haben wir drei Kreativreisen im Programm, in denen du dich kreativ austoben und deine Talente entdecken kannst: Zirkus auf Sylt, Sandkunst auf Amrum und Atelier/Objektbau in Büsum!
Sie sind mit einem roten Punkt markiert.

Viel Spaß beim Stöbern, wir sehen uns dann in den Ferien!

Bezuschusste Reisen – nachfragen lohnt sich!

Unsere Ferienreisen sind insbesondere für Kinder und Jugendliche aus finanzschwachen Familien gedacht. Sie werden aus Mitteln der Stadt Hamburg und durch Spenden finanziert, sodass von den Eltern oder Sorgeberechtigten nur ein geringer Eigenbeitrag zu leisten ist, sofern sich die finanziellen Verhältnisse in bestimmten Einkommensgrenzen bewegen, wie z.B. bei ALG-II- und Wohngeld-Bezug, Pflegekindern, oder geringem Einkommen.

Sie sind nicht sicher, ob eine Reise für Ihr Kind bezuschusst wird?Gerne können Sie bei uns anrufen, nachfragen lohnt sich!

Wir danken der Hamburger Sozialbehörde für die alljährliche Unterstützung und Förderung.

Ihr Kind geht mit uns auf Reisen? Das sollten Sie wissen.

Jede Reise will gut vorbereitet sein! Deshalb sind die folgenden Informationen ganz besonders wichtig. Helfen Sie uns, indem Sie ihr Kind freudig auf die Reise einstimmen und es möglichst genau weiß, was es zu erwarten hat.
Auf diesem Merkblatt finden Sie die wichtigsten Informationen:
Merkblatt: Das sollten Sie wissen

Mitreisen können hamburger Kinder und Jugendliche im Alter von 8-15 Jahren. 
Jedes Kind / jede:r Jugendliche darf einmal pro Jahr an einer geförderten Reise teilnehmen.
Die Ferienreisen werden für die Kinder/ Jugendlichen von der hamburger Sozialbehörde bezuschusst, sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden – z.B. bei Geringverdienern, bei Pflegekindern oder bei Bezug von Bürgergeld und Wohngeld.

Sie sind unsicher, ob Sie mit Ihrem Einkommen unter die Einkommensgrenze fallen?
Dann rufen Sie gerne an und lassen sich telefonisch beraten oder dies bei der Anmeldung berechnen.

Die Anmeldung findet bei uns in der Geschäftsstelle in einem persönlichen Termin statt, zu dem möglichst alle erforderlichen Unterlagen mitgebracht werden sollten.

Unsere Anmeldetage sind:
dienstags und mittwochs von 11 – 17h,
einfach vorbei kommen oder telefonisch einen Termin außerhalb der o.g. Zeiten vereinbaren.

Zur Anmeldung müssen die folgende Unterlagen mitgebracht werden:

  • alle Formulare für die Reiseanmeldung (> link zu Anmeldeformularen)
  • Falls Ihr Kind bereits Haftpflicht versichert ist, Kopie/ Nachweis der Haftpflichtversicherung
  • Bürgergeld-, ALGII-, Wohngeldbescheid (s. Merkblatt BASFI 2024) oder:
    Gehaltsabrechnung/ Einkommensnachweise und Mietvertrag 
  • Bei Pflegekindern: amtliche Bestätigung des Pflegeverhältnisses
  • Bestätigung der Aufnahme des Kindes/Jugendlichen in einer Wohngruppe
  • Bei Anmeldung von Kindern/Jugendlichen im Auftrag, sind zwingend eine Vollmacht sowie eine Kopie des Ausweises der Erziehungsberechtigte/n erforderlich
  • Ggf. Ärztliche Bescheinigung für Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) fallen (z.B. Medikamente bei ADHS oder Epilepsie – zur Sicherheit fragen Sie ihren Hausarzt bei Dauermedikationen)


Hier finden Sie alle nötigen Formulare für die Anmeldung:

  1. Reisevertrag
  2. Merkblatt: Das sollten Sie wissen
  3. Kleinstverletzungen Einverständniserklärung
  4. Formblatt Medikamentenliste
  5. Formblatt Nahrungsmittelunverträglichkeiten
  6. Ärztliche Bescheinigung Medikamente BtMG

Mit dem Ausfüllen und Unterzeichnen des Reisevertrags stimmen Sie unseren Reisebedingungen und AGBs zu, die Sie auf der letzten Seite des Vertrags finden und die hier noch einmal aufgeführt sind:

Reisebedingungen

KONTAKT WÄHREND DER FREIZEIT
Da jeder persönliche, auch mündliche Kontakt mit der Familie Unruhe in die Gruppe bringt und den Gruppenfrieden nachhaltig stören kann, sind Telefonkarten sowie die Mitnahme eines Handys untersagt. Bei dringenden Anlässen wird die DHG sofort einen Telefonkontakt zwischen Eltern und Kind herstellen.  

DATENSPEICHERUNG
Die im Vertrag erfassten Daten werden von der DHG elektronisch erfasst, keinesfalls für Werbezwecke verwendet, jedoch ggf. an zur Durchführung der Reise notwendige Behörden oder Vertragspartner (z.B. Versicherung) weitergegeben.  

ABSAGE DER REISE/ STORNOGEBÜHREN
Mir ist bekannt, dass mein Elternbeitrag grundsätzlich bei Vertragsabschluss überwiesen werden muss. Eine nur anteilige Anwesenheit bei der Reise ist nicht möglich. Bei einer kurzfristigen Absage (14 Tage oder weniger) kann der Elternbeitrag nur erstattet werden, wenn der Platz neu besetzt wird. Ausfallbedingte Ansprüche der Unterkünfte oder Kooperations-partner werden mir durch die DHG in Rechnung gestellt. Krankheits-bedingte Absagen müssen durch ein ärztliches Attest belegt werden, dann entstehen diese Zusatzkosten nicht. Jegliche Absage hat in Schriftform zu erfolgen.  

ERKRANKUNGEN UND VERSORGUNG IM KRANKHEITSFALL
Wir erklären, dass wir die DHG vollständig über alle Besonderheiten unseres Kindes schriftlich bei der Anmeldung informiert haben und über aktuelle Beeinträchtigungen, Besonderheiten oder andere gesund-heitliche Veränderungen kurz vor der Abfahrt in Kenntnis setzen. Bei Versäumnis werden entstehende Kosten wie z.B. Behandlungsmittel, notwendige Reinigungen etc. in Rechnung gestellt. Gleiches gilt, wenn mein Kind von der DHG z.B. wegen Läusebefall oder anderen an-steckenden Krankheiten nach Hause geschickt werden muss. Auf bekannte  Unverträglichkeiten  weise  ich  die  BetreuerInnen hin. Wir sind damit einverstanden, dass die BetreuerInnen bei meinem Kind eine Kontrolle auf Lausbefall vornehmen dürfen und dass im Notfall ärztliche Maßnahmen an unserem Kind vorgenommen werden dürfen.  

AUFSICHTSPFLICHT
Für die Dauer der Reise beauftragen die gesetzlichen Vertreter die Be-treuer der DHG mit der Wahrnehmung der Personensorge im Sinne von § 1631 BGB. Dazu gehört insbesondere auch das Recht, geeignete er-zieherische Maßnahmen zu ergreifen, die zum Wohle des Kindes und /oder im Interesse aller Freizeitteilnehmer erforderlich sind. Das bedeutet auch, dass die Betreuer kein Kind ohne vorherige Absprache mit der DHG Geschäftsstelle aus ihrer Obhut entlassen dürfen. Diese Maß-nahme dient der Sicherheit des Kindes und ist in unserem Interesse.  

UMGANG MIT REGELVERSTÖßEN UND VORZEITIGEM REISEABBRUCH
Die übertragene Personensorge umfasst auch die Bestimmung des Ernährungs- und Gesundheitsprogramms, der Schlafens- und Ruhezeiten, der Medienzeiten einschließlich der Programmauswahl und der sonstigen Freizeitaktivitäten. Mir ist bekannt und ich habe mein Kind darüber informiert, dass es bei Missachtung der von den Betreuern gesetzten unerlässlichen Regeln in der Gruppe, bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz, z. B. Konsum von Alkohol, Tabak, Drogen aller Art oder bei strafrechtlichen Vergehen, z.B. Diebstahl, nach Hause geschickt wird bzw. abgeholt werden muss. In allen Fällen – auch bei Abbruch der Ferienfreizeit auf eigenen Wunsch – tragen die Eltern die Kosten für die Rückführung, gewährleisten diese und bezahlen die Ausfallgebühren der Herberge sowie evtl. anfallende Reisenebenkosten.  

TEILNAHME AM FREIZEITPROGRAMM
Wir sind damit einverstanden, dass unser Kind unter Aufsicht von Betreuern am Baden und sonstigem Freizeitprogramm (Wandern, Radfahren, usw.) teilnehmen darf. Wir sind damit einverstanden, dass sich die Kinder in Kleingruppen (mindestens jeweils drei) für begrenzte Zeit auch ohne Betreuer außerhalb des Unterkunftsgeländes bewegen dürfen (z.B. Städteausflug, Freizeitpark, Schwimmbad, etc). Bedingung: Einverständnis der Betreuer sowie ordentliche Ab- und Rückmeldung.    

TASCHENGELD, MITGABE UND REGELUNG
Wir geben unsere Zustimmung, dass das von uns mitgegebene  Taschengeld von den Betreuern verwaltet wird. Für Gemeinschafts-aktivitäten wird ein Teil des Taschengeldes einbehalten. Mein Kind ist über diese Regelung informiert.  

REISEGEPÄCK
Das Reisegepäck des an der Reise teilnehmenden Kindes muss von der Größe und dem Gewicht so abgestimmt sein, dass das Kind das Gepäck selbst unter allen Umständen und äußerlichen Gegebenheiten transportieren kann. Auch die Kennzeichnung der Kleidung ist unbedingt erforderlich und ist kostengünstig mit einem geeigneten Stift auf dem Etikett möglich. Die DHG übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Sachen und zusätzlich Gelder. Alle Arten von Messern und Waffen, Feuerzeuge und Wertsachen bleiben in jedem Fall zu Hause, ebenso digitale Endgeräte und Handys. Hierüber habe ich mein Kind informiert.  

HAFTPFLICHT UND HAFTUNG IM SCHADENSFALL
Eine Haftpflichtversicherung ist vorhanden bzw. wird abgeschlossen (mit Selbstbeteiligung), da wir für Schäden, die mein Kind verursacht, haften. Die Haftung der Eltern gilt u.a. auch bei mutwilliger Zerstörung oder auch bei Geringschäden, wie z.B. Bettnässen, da hier keine Versicherung greift. Diesen Sachverhalt haben wir verstanden und unserem Kind erklärt. Für den Fall, dass die DHG in Haftung genommen wird, weil das Kind Schäden verursacht hat, verpflichten wir uns, die DHG in vollem Umfang von solchen Schadensersatzforderungen freizuhalten. Eigene Schäden des Kindes in einer solchen Situation können nicht gegen die DHG, aus welchem Rechtsgrund auch immer, geltend gemacht werden. Mir ist bekannt, dass bei einer Auslandsreise und vorhandener Auslandsreiseversicherung von mir der aktuelle Beitragsnachweis vorzulegen ist. Ohne diesen kann die Anmeldung nicht erfolgen!  

SCHADENSERSATZANSPRUCH
Die Haftung der DHG für Schadensersatzansprüche eines Reiseteilnehmers ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt (§651H BGB), soweit es sich nicht um Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit handelt und ferner kein grobfahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten durch uns oder einen Betreuer vorliegt oder wir ausschließlich wegen Verschulden eines Leistungsträgers haften. Wenn die Freizeit aus einem nicht von der DHG zu vertretenden Grund nicht stattfinden kann oder abgebrochen werden muss, können die gesetzlichen Vertreter keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz oder aus sonstigem Grunde gegen die DHG geltend machen (z.B. falls sich nicht genügend ehrenamtliche Jugendgruppenleiter als Aufsichtspersonen zur Verfügung stellen). Die gesetzlichen Vertreter verzichten ausdrücklich auf solche Ansprüche und die DHG nimmt diesen Verzicht an. Die DHG bemüht sich, bei Ausfall einer Freizeit eine entsprechende Ersatzfreizeit anzubieten.  

TRANSPORT
Wir erlauben der DHG, Bus- und andere Transportunternehmen mit den Fahrten zu beauftragen. Ich bin damit einverstanden, dass mein Kind bei Notwendigkeit z.B.  einer  ärztlichen  Untersuchung  oder  Versorgung  von  einem  Betreuer  mit  einem  privaten oder gewerblichen Fahrzeug  befördert wird.  

FOTO- UND FILMMATERIAL
Sofern wir nicht der im Reisevertrag abgefragten Fotogenehmigung widersprochen haben,  sind wir damit einverstanden, dass Bildmaterial von unserem Kind, das in Zusammenhang mit der Ferienreise entstanden ist, von der DHG für Prospekte und die Webseite genutzt werden darf.  

RECHTSGÜLTIGKEIT DES VERTRAGS
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg.